Die Prüfung und Instandhaltung des Bergungsmaterials und der PSA sollte wie folgt stattfinden:
Die Prüfung erfolgt durch einen Sachkundigen und muss sorgfältig dokumentiert werden.
Die bei einem Sturz eingesetzten Teile dürfen erst nach einer Prüfung wieder verwendet werden.
Gurtbänder oder Verbindungselemente mit erkennbaren Mängeln dürfen nicht weiter benutzt werden.
Ablegereife
Auffanggurte und Textilteile sind ablegereif, wenn tragende Nähte beschädigt sind, sie sich durch Wärme verformt haben, Schäden durch aggressive Stoffe aufweisen, oder erkennbare Garnbrüche- und schnitte festgestellt werden.
Sie müssen in jedem Fall nach spätestens 10 Jahren abgelegt werden.
Verformte und funktionsunfähige Beschläge und Ösen können dagegen vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Person ausgetauscht werden.
Instandsetzungsarbeiten
Instandsetzungsarbeiten darf nur der Hersteller oder eine von ihm beauftrage Person durchführen.
Teile ohne feststellbare Angaben über CE-Kennzeichnung und Hersteller sind ablegereif.
Aufbewahrung und Pflege
Textile Gegenstände der PSA und des Bergungsmaterials sind in trockenen, sauberen und lichtgeschützten Räumen zu lagern.
Kontroll-Service
IMMOOS hat die notwendigen Ausbildungen und ist nach Gesetz berechtigt, Sachkundigenprüfungen vorzunehmen.
Sie können uns Ihre Ausrüstungen für die jährliche Kontrolle zusenden oder wir machen die Kontrolle gerne bei Ihnen vor Ort.
Unsere jährliche Sachkundigenprüfung umfasst:
Ihre Vorteile bei einer jährlichen Sachkundigenprüfung